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BMEL-PRESSEMITTEILUNG : 71/2023 vom 01.06.2023

01.06.2023 | Zum Lesen im Abo einloggen

Ausführliche Dokumentenbeschreibung

EU-Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt - hohe Strafzahlungen abgewendet
Heute hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch.
Die heutige Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht - mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe. In den vergangenen Jahren wurden die Düngeregeln zwar immer wieder verändert, allerdings nicht ausreichend und verlässlich genug.

Gartenbau-Infosystem hortigate

Redaktion ; Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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