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Schulung nach Landesdüngeverordnung (LDüngVO) NRW – Gemüsebau

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Schulung|Fr. 24.11.23  14:00 ‐ 16:00|Vor-Ort-Veranstaltung
Hotel & Gasthaus Spargel Weber, Knipsgasse 24, 54447 Alfter

Anmeldung erforderlich bis: 21.11.23Zur Anmeldung

Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter von Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten dazu verpflichtet, in Dreijahreszeiträumen an einer Düngeschulung teilzunehmen. Diese Verpflichtung greift bereits, wenn nur eine Fläche in den entsprechenden Gebieten liegt.

Der erste dreijährige Zeitraum begann am 01.01.2021.
Für Betriebe, die erstmals zum 01.12.2022 entsprechende Flächen bewirtschaften, beginnt dieser Dreijahreszeitraum am 01.12.2022.

Die Teilnahme an einer solchen Schulung ist ab dem kommenden Jahr 2024 im Rahmen der düngerechtlichen Kontrolle auf Verlangen nachzuweisen.

Schulungsinhalt:
– düngerechtliche Grundlagen
– Besonderheiten der Stickstoff-Bedarfsermittlung (N-DBE)
– Maßnahmen zur Erhöhung der Stickstoffeffizienz bei Gemüsekulturen
– Besonderheiten der Phosphor-Düngebedarfsermittlung (P-DBE)
– Hangneigung und Abstandauflagen an Gewässern

https://www.landwirtschaftskammer.de

€ 43,00

Programm herunterladen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Gartenstraße 11, 50765 Köln, Deutschland

Caroline Banna-Köthemann
02215340585
caroline.banna-koethemann@lwk.nrw.de