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Nach der Landesdüngeverordnung NRW (§§ 3 und 4) sind Bewirtschafter von nitratbelasteten oder eutrophierten Flächen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, innerhalb eines betriebsindividuellen 3-Jahreszeitraumes an einer Schulung teilzunehmen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die erste Fläche (oder mehrere Flächen) ab Januar 2021 in einer der genannten Kulissen lag. Dies gilt auch, wenn die Kulissen zu einem späteren Zeitpunkt geändert wurden.
Ob Ihre Flächen in einem nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet lagen oder liegen, können Sie über die Online-Anwendung ELAS-WEB herausfinden.
Die fachliche Ausrichtung der Düngeschulung können Betriebe frei wählen und müssen bei einer Kontrolle nur eine Teilnahmebescheinigung je Betrieb nachweisen.
Schulungsinhalte:
• rechtliche Rahmenbedingungen zur Düngung in NRW (DüV und LDüngVO NRW)
• Erhöhung der Nährstoffeffizienz
• Reduzierung von Phosphateinträgen in Oberflächengewässern
ab € 43,00
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler, Deutschland
Caroline Banna-Köthemann
02215340585
caroline.banna-koethemann@lwk.nrw.de
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