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Schulung nach Landesdüngeverordnung (LDüngVO) NRW – Baumschule und Weihnachtsbaumanbau

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Schulung|Mi. 20.09.23  14:00 ‐ 16:00|Online Veranstaltung

Anmeldung erforderlich bis: 18.09.23Zur Anmeldung

Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter von Flächen in nit-ratbelasteten oder eutrophierten Gebieten („rote oder gelbe“ Gebiete) verpflichtet, in Dreijahreszeiträumen an einer Düngeschulung teilzunehmen. Diese Verpflichtung greift be-reits, wenn nur eine Fläche in den entsprechenden Gebieten liegt. Der erste entsprechende Zeitraum begann bereits am 01. Januar 2021.
Für Betriebe, die erstmals zum 01.12.2022 entsprechende Flächen bewirtschaften, beginnt dieser Dreijahreszeitraum am 01.12.2022.
Die Teilnahmebescheinigung einer solchen Schulung ist in Nordrhein-Westfalen ab dem kommenden Jahr 2024 im Rahmen der düngerechtlichen Kontrollen auf Verlangen vorzulegen.

Programm
• Rechtsgrundlagen und Abstandsauflagen, Dr. Karsten Lindemann-Zutz (Referent für Pflanzenernährung und Koordination Wasserschutz im Gartenbau)
• Bodenfeuchte-Sensorik als Unterstützungstool für eine bedarfsgerechte Kulturführung, Nele Marx (Gesamtkoordinatorin Projekt FiniTo)
• Stickstoff in Böden von Baumschulquartieren, Kai Meyers (Baumschulberatung)
• Nährstoffversorgung von Nordmanntannen, Sepp Herrmann (Versuchsleiter Baumschule und Weihnachtsbaumanbau)

https://www.landwirtschaftskammer.de/

€ 43,00

Programm herunterladen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Gartenstraße 11, 50765 Köln, Deutschland

Caroline Banna-Köthemann
02215340585
caroline.banna-koethemann@lwk.nrw.de